WO DIe pflege noch menschlich ist!

 UNSERE PFLEGELEISTUNGEN

Als erfahrener Pflegedienst in Wiesbaden bieten wir Ihnen umfassende Leistungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Unser Ziel ist es, pflegende Angehörige spürbar zu entlasten und Patienten eine liebevolle, professionelle Unterstützung im eigenen Zuhause zu bieten.

Eine individuelle Pflege ist für uns eine echte Herzensangelegenheit. Wir setzen uns täglich dafür ein, die Lebensqualität unserer Patienten zu erhalten und zu fördern. Gemeinsam strukturieren wir einen reibungslosen Tagesablauf und stehen Ihnen bei allen Herausforderungen des Pflegealltags verlässlich zur Seite.

Wer bezahlt diese Leistungen

Die Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen wirft oft Fragen auf. Je nach Ihrem individuellen Pflegebedarf und der Art der Betreuung kommen für die Kostenübernahme verschiedene Kostenträger oder private Optionen infrage:

  • Pflegekasse (Pflegeversicherung): Übernimmt die Kosten bei einem anerkannten Pflegegrad (z. B. für Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege).

  • Krankenkasse / Private Krankenversicherung: Trägt die Kosten für die medizinische Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe oder Verbandswechsel), die ärztlich verordnet wurde.

  • Sozialamt (Bezirksämter): Springt im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ ein, falls die Kosten nicht vollständig durch die Pflegekasse abgedeckelt sind und die Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Privatzahler (Selbstzahler): Sie können alle unsere Leistungen auch privat in Anspruch nehmen – sei es als Ergänzung zu den Kassenleistungen oder wenn kein Pflegegrad vorliegt.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung sowie der Kostenklärung und bieten Ihnen – ob telefonisch, bei uns vor Ort oder im Rahmen eines kostenlosen Hausbesuchs – eine verlässliche, persönliche Beratung zu all Ihren Fragen und maßgeschneiderten Angeboten.

Unsere Leistungen im Überblick

Behandlungspflege (SGB V)

– Verabreichen von Medikamenten

– Injektionen (Insulin) / Infusionen

– Wundversorgung & Verbandswechsel

– PEG – Versorgung

– Stoma Versorgung

 

Körperbezogene pflege (SGB XI)

– Hilfe bei der Körperpflege

– Große und kleine Körperpflege

– Hauswirtschaftliche Versorgung (§24h)

– Essen kochen und anreichen

– Transfer, Lagerung (aus/im dem Bett)

 

Beratungsgespräch (§37.3)

– kostenloser Beratungsbesuch
(Pflegekasse zahlt die gesamten Kosten)

– schneller und zeitnaher Termin

– wir besuchen Sie gerne Zuhause

– Pflegegrad 2 oder 3 brauchen einmal halbjährlich eine Qualitätskontrolle zur Absicherung der Pflege durch einen Pflegedienst

– Pflegegrad 4 oder 5 brauchen einmal vierteljährlich eine Qualitätskontrolle zur Absicherung der Pflege durch einen Pflegedienst

 

Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Patienten noch die zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung nach §45b (125€ im Monat) zur Verfügung.

Diese Leistung wird von der Pflegekasse angeboten als weitere Entlastung für die Pflegebedürftigen.
Einige Beispiele für diese Leistung sind:

– Einkauf von Lebensmittel, Hygienemitteln

– Oraganisation von weiteren Besorgungen

– Zubereitung von Mahlzeiten

– waschen von Wäsche

– Hilfe bei der Reinigung der Wohnung